Huhold Immobilienbewertung
Gudrun Huhold Dipl.-Ing./ M.Sc. 

ö.b.u.v. Sachverständige

Kurt-Schumacher-Str. 12

38102 Braunschweig

Fon: 0531 690171

Fax: 03222 3942 201

immobilienbewertung@online.de 

 

Steuer-Nr. 14/119/02308

 

 

 

 

 

Gudrun Huhold

Diplom-Ingenieurin / Master of Science in Real Estate Valuation

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

von der Ingenieurkammer Niedersachsen 

 

Hohe Qualifikation, besondere Sachkunde und langjährige Berufserfahrung bilden die Grundlagen für eine zuverlässige Immobilienbewertung. Diese Voraussetzungen gewährleisten die Berücksichtigung aller wertrelevanten Umstände aus wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Sicht.

 

Mein Angebot:

 

Wertermittlungsgutachten

 

  • Ermittlung des Verkehrswertes nach den gesetzlichen Bestimmungen
    (§ 194 BauGB, ImmoWertV, WertR)  

  • Bewertung von Rechten z.B. Wohnrecht oder Nießbrauch
  • Flächenermittlung Aufmass und Berechnung der Wohnfläche,
    der Gewerbe- und Nutzflächen, der Bruttogrundfläche
     
  • Standortanalyse bei Investitionsüberlegungen  
  • Kurzgutachten zur Objekteinschätzung, Vorlage bei der Bank, etc.  
  • Begleitung und baufachliche Beratung bei Kaufabsicht  
  • Kostenaufstellung für Sanierungskosten

 

Eine neutrale Wertermittlung schafft Sicherheit bei

 

  • Vermögensauseinandersetzungen
    In Erbschaftsfragen  oder bei Ehescheidungen sind Wertgutachten
    unerlässlich für die Findung eines gerechten Ausgleichs.
     
  • Verkauf
    Ein Gutachten bietet die sachliche Grundlage für realistische Festlegung
    des Verkaufspreises und beugt evtl. Regressforderungen vor.
     
  • Kaufabsicht
    Ein Wertgutachten gibt Gewissheit über den Marktwert und den
    bautechnischen Zustand Ihrer Wunsch-Immobilie.
     
  • Finanzierung / Kapitalbedarf
    Ein Sachverständigengutachten bietet Ihren eine wichtige Hilfe für Finanzierungsverhandlungen.
     

 

Die Beratungsleistungen sind neutral und unabhängig von Finanzierungs-,
Transaktions-, und Vermittlungsinteressen.

 

Kosten

 

Das Honorar für Wertermittlungen wird in Anlehnung an die aktuelle Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung vom b.s.v Sachverständige (Bundesverband öffentlich bestellter und vereinigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. www.bvs-ev.de) berechnet.

Es kann auch als Zeithonorar frei vereinbart werden.